Klasse A1

Voraussetzungen & Regelungen:

- Mindestalter 16 Jahre
- Beginn der Ausbildung frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- INFOS ZU "Schnellausbildung / Ferienkursen"
Fahrzeugarten Klasse A1
Krafträder
- Auch mit Beiwagen
- Hubraum max. 125 ccm
- Motorleistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Leistung bis max. 15 kW
Ausbildungsinfos:
Art | Anzahl |
Grundbetrag (beinhaltet Theorieunterricht) |
12x Pflicht Grundstoff à 90 Min * 4x Pflicht Spezialstoff Klasse A à 90 Min |
Fahrstunde (à 45 Min) | variabel - je nach Eignung |
Landstraßenfahrt (à 45 Min) | 5x Pflicht |
Autobahnfahrt (à 45 Min) | 4x Pflicht |
Nachtfahrt (à 45 Min) | 3x Pflicht |
Vorstellung zur Theorieprüfung | 1x Pflicht |
Vorstellung zur Praxisprüfung (à 45 Min) | 1x Pflicht |
* Vorbesitz
Wenn Sie schon Führerscheininhaber einer anderen Klasse sind, z.B. AM, B, L oder T, dann wird der Theorieunterricht Grundstoff auf 6x Pflicht reduziert.
Unsere Zahlungsmöglichkeiten:

- Bar (Zahlung nach jeder Fahrstunde, Grundbetrag zur Anmeldung)
- Lastschrift (Abbuchung der jeweils angefallenen Leistungen zweimal monatlich)
- Starthilfe (Finanzierung über den Verlag Heinrich Vogel und der Finance Europe Bank)
- EC Karte
- Überweisung
Spezialisierte Fahrlehrer
Haben Sie noch Fragen?

Falls ja, würden wir Sie gerne in eine unserer Filialen einladen oder Sie kontaktieren uns per Telefon oder Email:
Telefon: 09 11 / 39 70 30
oder