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 SCHLÜSSELZAHL 197

Daten und Fakten:

Du darfst:

  • PKW und LKW bis 3,5 t mit Schaltung und Automatikgetriebe
  • Max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz)
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Durch eine Zusatzregelung können auch Anhänger über 750 kg benutzt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 t beträgt

fahren.

Wann kannst du starten:

Du darfst frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters anfangen.

Besonderheit:

B197 ist eine gute Alternative zur reinen Ausbildung auf einem PKW-Schaltfahrzeug, wie es früher üblich war. Trotz Prüfung auf einem PKW-Automatikfahrzeug darfst du künftig mit einem PKW-Schaltfahrzeug fahren.

WICHTIG:

Hast du vor, später einen zusätzlichen Führerschein zu machen (z.B. für PKW-Anhänger > Klasse BE, kleine / große LKW > Klasse C1 / Klasse C oder Bus > Klasse D), dann musst du bei diesen Führerscheinklassen die Schlüsselzahl 78 mit beantragen und darfst diese Führerscheinklassen dann nur mit entsprechenden Automatikfahrzeugen der jeweiligen Klasse fahren.

Möchtest du weitere Fahrerlaubnisklassen auch mit Schaltgetriebe fahren, musst du eine sogenannte  "Automatik-Aufhebungsprüfung" absolvieren. Bei dieser verkürzten, praktischen Prüfung wird darauf geschaut, ob du auch mit Schaltfahrzeugen klar kommst - diese wird mit einem PKW-Schaltfahrzeug gefahren.

Ausbildungsinfos

Benötigte Unterlagen

Unsere PKW-Fahrlehrer:

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